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§ 11 SchSiHafV — Auflegen von Fahrzeugen

Schutz- und Sicherheitshafenverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Es ist verboten, ein Fahrzeug im Hafenbereich aufzulegen.