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§ 5 SchOSpL (Bayern) — Prüfungsabschnitte, Lehrbefähigung

Schulordnung der staatlichen Ausbildungsstätten für die Ausbildung von Sportlehrern im freien Beruf

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Abschlußprüfung setzt sich aus einem ersten und einem zweiten Prüfungsabschnitt zusammen.

(2) Durch die erfolgreich abgelegte Prüfung wird der Nachweis der Lehrbefähigung für die Tätigkeit eines Sportlehrers im freien Beruf erbracht.