Über die bestandene Prüfung wird dem Ausbildungsteilnehmer das Zeugnis eines „staatlich geprüften Sportlehrers im freien Beruf“ ausgestellt.
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Über die bestandene Prüfung wird dem Ausbildungsteilnehmer das Zeugnis eines „staatlich geprüften Sportlehrers im freien Beruf“ ausgestellt.