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§ 6 SchKiSpV

Verordnung über die Schüler- und Kinderspeisung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Herstellung und den Transport bzw. für die Herstellung und die Ausgabe, einschließlich der Naturaleinsatzkosten, gelten je Portion Schüler- und Kinderspeisung folgende Richtpreise:

-beim Naturaleinsatz von 1,- MRichtpreis 1,60 M
-beim Naturaleinsatz von 1,20 MRichtpreis 1,90 M
-beim Naturaleinsatz von -,80 MRichtpreis 1,35 M.