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§ 27 SchKiSpV

Verordnung über die Schüler- und Kinderspeisung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt der Minister für Handel und Versorgung in Übereinstimmung mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane.