nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 1 SchÄV (Brandenburg) — Sitz und Zuständigkeit

Schulämterverordnung  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die zuständigen staatlichen Schulämter gemäß § 131 Absatz 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes sind:

das Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel; es ist zuständig für die Landkreise Teltow-Fläming und Potsdam-Mittelmark sowie für die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam und hat seinen Sitz in der Stadt Brandenburg an der Havel,

das Staatliche Schulamt Cottbus; es ist zuständig für die Landkreise Dahme-Spreewald, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster sowie die kreisfreie Stadt Cottbus und hat seinen Sitz in der Stadt Cottbus,

das Staatliche Schulamt Frankfurt (Oder); es ist zuständig für die Landkreise Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland und Oder-Spree sowie für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) und hat seinen Sitz in der Stadt Frankfurt (Oder) sowie

das Staatliche Schulamt Neuruppin; es ist zuständig für die Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Havelland und Oberhavel und hat seinen Sitz in der Stadt Neuruppin.

(2) Die staatlichen Schulämter tragen im Rahmen der Ausübung der Fach- und Dienstaufsicht über die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Schulen insbesondere die Verantwortung für die Bereiche Personalentwicklung, pädagogische Schulentwicklung sowie Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung.

---

Zitiervorschlag: § 1 SchÄV (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 02.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/Sch%C3%84V/1

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: landesrecht.brandenburg.de
