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§ 10 SaubFahrzeugBeschG — Anwendungsvorschrift

Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz

Historische Fassung: Stand 15.06.2021 bis 28.05.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Dieses Gesetz gilt für Beschaffungen im Sinne des § 3, deren Auftragsbekanntmachung nach dem 2. August 2021 veröffentlicht wird oder bei denen nach dem 2. August 2021 zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wird.