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§ 19 SamEnV — Inkrafttreten

Samenverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 22.07.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt 14 Tage nach der Verkündung in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten die §§ 5 und 12 am Tag nach der Verkündung in Kraft.