Die Etiketten, Einleger und Verschlusssicherungen der Packungen oder Behältnisse sowie die Packungen mit Aufdrucketikett sind nach näherer Anweisung der Anerkennungsstelle abzuliefern oder unbrauchbar zu machen, wenn
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die Etiketten, Einleger und Verschlusssicherungen der Packungen oder Behältnisse sowie die Packungen mit Aufdrucketikett sind nach näherer Anweisung der Anerkennungsstelle abzuliefern oder unbrauchbar zu machen, wenn