Handelssaatgut folgender Arten darf nach Zulassung zu gewerblichen Zwecken in den Verkehr gebracht werden:
1.
Leguminosen:Esparsette,Pannonische Wicke;
2.
Öl- und Faserpflanzen:Schwarzer Senf.
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Handelssaatgut folgender Arten darf nach Zulassung zu gewerblichen Zwecken in den Verkehr gebracht werden: