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§ 9 SWG (Brandenburg) — Forschung und Lehre

Sorben/Wenden-Gesetz

Landesrecht Brandenburg

Stand: 30.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Land fördert die Forschung und Lehre auf dem Gebiet der niedersorbischen Sprache sowie der Geschichte und Kultur der Sorben/Wenden. Es arbeitet auf diesem Gebiet eng mit dem Freistaat Sachsen zusammen.