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Art 3 SVwKollegG (Bayern)

Gesetz über das Bayerische Selbstverwaltungskolleg

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Eine Satzung, die vom Verwaltungsrat mit Zustimmung des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration erlassen wird, regelt Verfassung, Verwaltung, Kurstätigkeit, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bayerischen Selbstverwaltungskollegs im einzelnen.