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Art 1 SVwKollegG (Bayern)

Gesetz über das Bayerische Selbstverwaltungskolleg

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Bayerische Selbstverwaltungskolleg hat die Aufgabe, Bürgermeister, Gemeinderatsmitglieder, Kreisräte und Bezirksräte in mehrtägigen Kursen mit den Grundfragen der Demokratie und den Rechtsgrundlagen der kommunalen Selbstverwaltung vertraut zu machen, sowie die Erörterung kommunaler Probleme zu fördern und einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch herbeizuführen.