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Art 4 SVwHKVorRV — Unverletzlichkeit der amtlichen Archive und Schriftstücke

Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an das Wirtschafts- und Handelsbüro der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China in Berlin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die amtlichen Archive und Schriftstücke des Büros sind jederzeit unverletzlich, wo immer sie sich befinden.