Art 4 SVwHKVorRV — Unverletzlichkeit der amtlichen Archive und Schriftstücke
Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an das Wirtschafts- und Handelsbüro der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China in Berlin
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die amtlichen Archive und Schriftstücke des Büros sind jederzeit unverletzlich, wo immer sie sich befinden.