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Art 19 SVwHKVorRV — Deutsche Staatsangehörige und Personen, die ständig in Deutschland ansässig sind

Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an das Wirtschafts- und Handelsbüro der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China in Berlin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Deutsche Staatsangehörige und Personen, die ständig in Deutschland ansässig sind Familienangehörigen von entsandten Mitarbeitern des Büros, die deutsche Staatsangehörige oder im Bundesgebiet ständig ansässig sind, stehen Erleichterungen, Vorrechte und Immunitäten nicht zu.