nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 SVIKG — Errichtung des Sondervermögens

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 03.10.2025 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Es wird ein Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ errichtet.