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§ 12 SVG-KOV-AnpV 2024 — Höhe der Ausgleichsrente für Waisen

SVG-KOV-Anpassungsverordnung 2024

Historische Fassung: Stand 01.07.2024 bis 01.01.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Geldleistung aus § 47 Absatz 1 des Bundesversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung beträgt für Halbwaisen 277 Euro und für Vollwaisen 387 Euro.