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§ 20 SVFAG

Fremdrenten- und Auslandsrentengesetz

Stand: 28.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem 1. April 1952 in Kraft. ...

(2) u. (3)