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§ 2 SVDDRAuflG — Gesamtrechtsnachfolge

Gesetz über die Auflösung der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik in Abwicklung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in die Rechte und Pflichten der Anstalt ein.