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§ 4 SVBezGrV 2022 — Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Krankenversicherung

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.01.2022 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

(1) Die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2022 beträgt 64 350 Euro.

(2) Die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2022 beträgt 58 050 Euro.