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§ 1 SVBezGrV 2021 — Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021

Stand: 01.01.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2019 beträgt 39 301 Euro.

(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2021 beträgt 41 541 Euro.

(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.