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§ 1 SVBezGrV 2020 — Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020

Stand: 10.01.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2018 beträgt 38 212 Euro.

(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2020 beträgt 40 551 Euro.

(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.