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§ 1 SVBezGrV 2019 — Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2017 beträgt 37 077 Euro.

(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2019 beträgt 38 901 Euro.

(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.