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§ 1 SVBezGrV 2018 — Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2018

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2016 beträgt 36 187 Euro.

(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2018 beträgt 37 873 Euro.

(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.