nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 5 SVBezGrV 2017 — Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 14.08.2024 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Die Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:

JahrUmrechnungswertvorläufiger
Umrechnungswert
„20151,1502
20171,1193”