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§ 1 SVBezGrV 2017 — Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2015 beträgt 35 363 Euro.

(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2017 beträgt 37 103 Euro.

(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.