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§ 1 SVBezGrV 2016 — Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2016

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2014 beträgt 34 514 Euro.

(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2016 beträgt 36 267 Euro.

(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.