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§ 1 SVBezGrV 2015 — Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2015

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2013 beträgt 33 659 Euro.

(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2015 beträgt 34 999 Euro.

(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.