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§ 1 SVBezGrV 2014 — Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2014

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2012 beträgt 33 002 Euro.

(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2014 beträgt 34 857 Euro.

(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.