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§ 1 SVBezGrV 2013 — Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2013

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2011 beträgt 32 100 Euro.

(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2013 beträgt 34 071 Euro.

(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.