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§ 1 STV_JVA_HEIDERING (Brandenburg)

Gesetz zu dem Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Jugendarrestanstalt

Landesrecht Brandenburg

Stand: 30.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem am 10. September 2015 vom Land Brandenburg unterzeichneten Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Jugendarrestanstalt wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.