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§ 1 STV_HOCHSCHULZULASSUNG_2008 (Brandenburg)

Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 5. Juni 2008 über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 30.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem im Land Brandenburg am 10. April 2008 unterzeichneten Staatsvertrag vom 5. Juni 2008 über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.