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§ 1 STUDIENAKKREDITIERUNG (Brandenburg)

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen

Landesrecht Brandenburg

Historische Fassung: Stand 30.07.2026 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Dem in Berlin am 1. Juni 2017 vom Land Brandenburg unterzeichneten Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Einzelnorm