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§ 1 SPNVPlV (Brandenburg)

SPNV-Planverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Grundlage für die Entwicklung des

Schienenpersonennahverkehrs und den Rahmen für eine landesweit

koordinierte Verkehrsentwicklung des gesamten öffentlichen

Personennahverkehrs bis zum Jahr 2002 bildet der Nahverkehrsplan für den

Schienenpersonennahverkehr (Anlage).