(1) Die Abschlussprüfung für Schulfremde wird an den von der Schulaufsichtsbehörde bestimmten Oberschulen abgehalten.
(2) Diese Prüfung findet einmal jährlich zusammen mit der Prüfung der Schüler an den Oberschulen statt.
nu:legal · recht.nulegal.eu
(1) Die Abschlussprüfung für Schulfremde wird an den von der Schulaufsichtsbehörde bestimmten Oberschulen abgehalten.
(2) Diese Prüfung findet einmal jährlich zusammen mit der Prüfung der Schüler an den Oberschulen statt.