Die Aufnahme in den besonderen Bildungsweg setzt auch die erfolgreiche Teilnahme an einem besonderen Aufnahmeverfahren voraus, bei dem die Eignung und Begabung der Bewerber für den besonderen Bildungsweg festgestellt werden.
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Die Aufnahme in den besonderen Bildungsweg setzt auch die erfolgreiche Teilnahme an einem besonderen Aufnahmeverfahren voraus, bei dem die Eignung und Begabung der Bewerber für den besonderen Bildungsweg festgestellt werden.