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§ 47 SOGYA (Sachsen) — Belegpflicht für Abiturprüfungsfächer

Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Jedes Fach, das in der Abiturprüfung als Prüfungsfach (Abiturprüfungsfach) gewählt wird, muss in der gymnasialen Oberstufe durchgehend belegt sein.