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§ 22a SOGYA (Sachsen) — Nutzung privater mobiler Endgeräte

Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 5 bis 8 ist die Nutzung von privaten mobilen Endgeräten in der Schule untersagt. Dies gilt nicht, wenn

1. die Nutzung zum Schutz lebenswichtiger Interessen, behinderungsbedingt oder bei chronischen Krankheiten erforderlich ist,

2. die Nutzung im Einzelfall von der Lehrkraft zugelassen wurde oder

3. die Schulkonferenz Ausnahmen beschlossen hat.