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# § 21 SOGYA (Sachsen) — Unterrichtszeit

Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Unterricht wird an 5 Wochentagen von Montag bis Freitag erteilt und findet überwiegend am Vormittag statt. Er wird möglichst gleichmäßig auf die einzelnen Wochentage verteilt. Mit Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde kann hiervon aus wichtigem Grund abgewichen werden.

(2) Der Vormittagsunterricht soll zwischen 7:00 und 9:00 Uhr beginnen. Die Unterrichtszeiten werden von der Gesamtlehrerkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulträger beschlossen.

(3) Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Der Unterricht kann auch in größeren Einheiten, insbesondere Doppelstunden, erteilt werden.

(4) Der Unterricht wird durch ausreichende Pausenzeiten unterbrochen. Diese sollen bei sechs Unterrichtsstunden insgesamt mindestens 60 Minuten betragen.

(5) Die Schulleiterin oder der Schulleiter beendet den Unterricht vorzeitig, wenn wegen großer Hitze oder anderer äußerer Umstände kein sinnvoller Unterricht möglich ist.

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Zitiervorschlag: § 21 SOGYA (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/SOGYA/21

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