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§ 17 SOGYA (Sachsen) — Wahlpflichtbereich (Profile, dritte Fremdsprache)

Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Besuch des Unterrichts im Wahlpflichtbereich ist für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich.

(2) Im Wahlpflichtbereich bietet die Schule schulspezifische Profile an. Für Schülerinnen und Schüler, die ab der Klassenstufe 8 eine dritte Fremdsprache erlernen, tritt diese an die Stelle des schulspezifischen Profilunterrichts.

(3) Ein gewähltes Profil kann in besonderen Fällen auf Antrag der Eltern mit Genehmigung der Schulleiterin oder des Schulleiters gewechselt werden.