(1) Schüler können aus wichtigem Grund an eine andere Grundschule, eine Oberschule+ oder eine Gemeinschaftsschule wechseln. Schüler der Klassenstufe 1 bis 4 können von einer Oberschule+ oder einer Gemeinschaftsschule an eine Grundschule wechseln. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Schulleiter der aufnehmenden Schule.
(2) Wechselt ein Schüler an eine andere Schule, verbleiben die Schülerunterlagen an der abgebenden Schule, bis die aufnehmende Schule die Schülerunterlagen dort anfordert.