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Schulordnung Gemeinschaftsschulen
Landesrecht Sachsen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Für die Abiturprüfung für Schulfremde gilt Abschnitt 10 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung entsprechend.