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§ 45 SOGES (Sachsen) — Fächer der gymnasialen Oberstufe

Schulordnung Gemeinschaftsschulen

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Abschnitt 8 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung ist auf die gymnasiale Oberstufe entsprechend anzuwenden.