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§ 14 SOGES (Sachsen) — Pflichtbereich

Schulordnung Gemeinschaftsschulen

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Unterricht für die Klassenstufen 1 bis 10 ist in den Pflichtfächern für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich.