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# § 6 SOFS (Sachsen) — Aufgabe und Aufbau der Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

Schulordnung Förderschulen  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung unterrichtet und begleitet Schülerinnen und Schüler mit umfänglichen und dauerhaften Beeinträchtigungen des Stütz- und Bewegungssystems, einer anderen organischen Schädigung oder einer chronischen oder fortschreitenden Erkrankung, die auch bei apparativer Versorgung und medizinisch-therapeutischer Betreuung ständiger Hilfe und Unterstützung beim Lernen bedürfen.

(2) Die Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung gliedert sich in

1. den Grundschulteil,

2. den Oberschulteil,

3. Klassen für Schülerinnen und Schüler mit gleichzeitigem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen und

4. Klassen für Schülerinnen und Schüler mit gleichzeitigem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.

(3) § 3 Absatz 3 gilt entsprechend.

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Zitiervorschlag: § 6 SOFS (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/SOFS/6

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