Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden sowie auf dem Gebiet der Stadt Radeberg im Landkreis Kamenz, der Stadt Radebeul und der Gemeinde Moritzburg im Landkreis Meißen werden als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet führt die Bezeichnung „Dresdner Heide“.