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§ 15 SN-9789 (Sachsen)

Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Karten und Pläne, die Bestandteil dieser Aufhebungsverordnung sind, werden gemäß § 107 Abs. 4 in Verbindung mit Absatz 2 BBergG zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert beim Sächsischen Oberbergamt niedergelegt.