Die in der Gemeinde Thallwitz und der Gemeinde Hohburg gelegenen und in der Anlage 11 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG -114 Quarzporphyr Röcknitz/Frauenberg werden aufgehoben.
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Die in der Gemeinde Thallwitz und der Gemeinde Hohburg gelegenen und in der Anlage 11 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG -114 Quarzporphyr Röcknitz/Frauenberg werden aufgehoben.