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Erste Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Landesrecht Sachsen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Das in Anlage 3 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG -72 Wildenfels wird aufgehoben.