nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 2 SN-9761 (Sachsen) — Ausgliederungsgegenstand

Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Leipziger Auwald“  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 2,63 ha. Es umfasst nach dem Stand der automatisierten Liegenschaftskarte des Landesvermessungsamtes Sachsen (Übermittlungsstand August 2006) auf dem Gebiet der Stadt Markkleeberg, Gemarkung Gautzsch, die Flurstücke 246/8, 246/11, 246/26 (teilweise) und 246/28 (teilweise).

(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Übersichtskarte des Regierungspräsidiums Leipzig vom 9. August 2007 im Maßstab M 1:10 000 und einer Karte des Regierungspräsidiums Leipzig vom 9. August 2007 im Maßstab 1:2 500 eingetragen. Es ist im Original grün umgrenzt und schraffiert (in den Vervielfältigungen schwarz umgrenzt und schraffiert) dargestellt. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante. Die Karten sind Bestandteil dieser Verordnung.

---

Zitiervorschlag: § 2 SN-9761 (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/SN-9761/2

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: sk.sachsen.de
